Ausstellung von ärztlichen Bestätigungen für Schulen und Kindergärten!

Ärztliche Bestätigungen für Schulen und Kindergärten sind bei Erkrankungen, die weniger als eine Woche dauern, gemäß §9 Schulpflichtgesetz und §45 Schulunterrichtsgesetz nicht erforderlich. Eine schriftliche Entschuldigung der Eltern ist ausreichend und muss akzeptiert werden!

Hier geht’s zum Schreiben des Landesschulrats vom Dezember 2015!

 

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