Berufstätige Eltern haben jedes Arbeitsjahr Anspruch auf eine Woche Pflegefreistellung für die Betreuung eines erkrankten Kindes. Diese Woche entspricht der wöchentlichen Arbeitszeit und kann flexibel genutzt werden: Sie können die Zeit auf einmal, tageweise oder stundenweise nehmen – ganz nach Bedarf.

Was ist zu tun?

1. Informieren Sie Ihre:n Vorgesetzte:n sofort, wenn Sie Pflegefreistellung benötigen.
2. Sollte Ihr Kind unter 12 Jahren sein und erneut erkranken, können Sie eine zweite Woche Pflegefreistellung beantragen.

Wichtig:Beide Wochen dürfen nicht direkt hintereinander genommen werden.

Wer übernimmt die Pflege?
Sie entscheiden, wer die Pflege des Kindes übernimmt – ob Mutter, Vater oder eine andere Bezugsperson. Arbeitgeber:innen haben hier kein Mitspracherecht.
Ärztliche Bestätigung
Damit die Pflegefreistellung bestätigt werden kann, stellen wir kostenlos eine Bescheinigung aus, sobald wir über die Erkrankung informiert sind.
Bitte beachten Sie: Diese Bestätigung kann nur zeitnah ausgestellt werden (am besten per medflex), nicht im Nachhinein.